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  • Bioinformatiker entdecken Schwachstelle des Coronavirus

    Mit einem neuartigen Ansatz haben Tübinger Bioinformatiker nach eigenen Angaben eine Schwachstelle des Coronavirus entdeckt, die für die Wirkstoffentwicklung genutzt werden könnte. In einem Computermodell identifizierte der DZIF-Wissenschaftler Andreas Dräger und sein Team ein menschliches Enzym, das für das Virus entscheidend ist. Der Clou: Wurde es im Modell ausgeschaltet, konnte sich das Virus nicht mehr vermehren. „Wenn wir das Enzym – die Guanylatkinase 1 – ausschalteten, wurde die Virusvermehrung gestoppt, ohne die Wirtszelle zu beeinträchtigen“, erklärt Dr. Andreas Dräger. Für ihren Ansatz entwickelten die Bioinformatiker ein integriertes Computermodell mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und menschlichen Alveolarmakrophagen. Letztere sind in den Lungenbläschen für die Abwehr von Fremdstoffen zuständig. „Für diese Makrophagen existierte bereits ein komplexes Computermodell, das wir für diesen Zweck weiterentwickeln konnten“, so Dräger. Das Enzym Guanylatkinase als möglicher Angriffspunkt antiviraler Wirkstoffe In Flussbilanzanalysen haben die Tübinger Wissenschaftler systematisch getestet, welche biochemischen Reaktionen in infizierten Zellen anders ablaufen als in nicht-infizierten Zellen. Bei diesen Reaktionen konnten sie in ihren weiteren Versuchen ansetzen. Indem sie die ausgewählten Reaktionen gezielt ausschalteten, kamen sie den Prozessen auf die Spur, die für das Virus besonders wichtig sind. So die Guanylatkinase (GK1), die beim Ausschalten die Vermehrung des Virus komplett stoppte. GK1 ist auch bei anderen Viruserkrankungen von Bedeutung. Das Enzym, das in den Alveolarmakrophagen vorkommt, spielt eine wichtige Rolle im Metabolismus der Bausteine von Ribonukleinsäuren (RNA) und ist damit auch maßgeblich am Aufbau viraler RNA, wie der von SARS-CoV-2 beteiligt. „Während die Virusvermehrung ohne GK1 nicht mehr stattfindet, kann die menschliche Zelle auf andere biochemische Stoffwechselwege ausweichen“, erklärt Dräger. Das aber ist eine wichtige Voraussetzung, wenn man das Enzym mit einem Wirkstoff hemmen wollte, ohne nachteilige Nebenwirkungen beim Menschen auszulösen. Es sind bereits einige Hemmstoffe des Enzyms bekannt und die Bioinformatiker planen nun, möglichst bald mit ihrem Hamburger Kooperationspartner Dr. Bernhard Ellinger vom Fraunhofer IME ScreeningPort (IME) bereits zugelassene Hemmstoffe auf ihre Wirksamkeit gegen das neue Coronavirus zu testen. Renz A, Widerspick L und Dräger A: FBA reveals guanylate kinase as a potential target for antiviral therapies against SARS-CoV-2. Bioinformatics Dez. 2020. https://doi.org/10.1093/bioinformatics/btaa813

  • Bioinformatiker entdecken Schwachstelle des Coronavirus

    Mit einem neuartigen Ansatz haben Tübinger Bioinformatiker nach eigenen Angaben eine Schwachstelle des Coronavirus entdeckt, die für die Wirkstoffentwicklung genutzt werden könnte. In einem Computermodell identifizierte der DZIF-Wissenschaftler Andreas Dräger und sein Team ein menschliches Enzym, das für das Virus entscheidend ist. Der Clou: Wurde es im Modell ausgeschaltet, konnte sich das Virus nicht mehr vermehren. „Wenn wir das Enzym – die Guanylatkinase 1 – ausschalteten, wurde die Virusvermehrung gestoppt, ohne die Wirtszelle zu beeinträchtigen“, erklärt Dr. Andreas Dräger. Für ihren Ansatz entwickelten die Bioinformatiker ein integriertes Computermodell mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und menschlichen Alveolarmakrophagen. Letztere sind in den Lungenbläschen für die Abwehr von Fremdstoffen zuständig. „Für diese Makrophagen existierte bereits ein komplexes Computermodell, das wir für diesen Zweck weiterentwickeln konnten“, so Dräger. Das Enzym Guanylatkinase als möglicher Angriffspunkt antiviraler Wirkstoffe In Flussbilanzanalysen haben die Tübinger Wissenschaftler systematisch getestet, welche biochemischen Reaktionen in infizierten Zellen anders ablaufen als in nicht-infizierten Zellen. Bei diesen Reaktionen konnten sie in ihren weiteren Versuchen ansetzen. Indem sie die ausgewählten Reaktionen gezielt ausschalteten, kamen sie den Prozessen auf die Spur, die für das Virus besonders wichtig sind. So die Guanylatkinase (GK1), die beim Ausschalten die Vermehrung des Virus komplett stoppte. GK1 ist auch bei anderen Viruserkrankungen von Bedeutung. Das Enzym, das in den Alveolarmakrophagen vorkommt, spielt eine wichtige Rolle im Metabolismus der Bausteine von Ribonukleinsäuren (RNA) und ist damit auch maßgeblich am Aufbau viraler RNA, wie der von SARS-CoV-2 beteiligt. „Während die Virusvermehrung ohne GK1 nicht mehr stattfindet, kann die menschliche Zelle auf andere biochemische Stoffwechselwege ausweichen“, erklärt Dräger. Das aber ist eine wichtige Voraussetzung, wenn man das Enzym mit einem Wirkstoff hemmen wollte, ohne nachteilige Nebenwirkungen beim Menschen auszulösen. Es sind bereits einige Hemmstoffe des Enzyms bekannt und die Bioinformatiker planen nun, möglichst bald mit ihrem Hamburger Kooperationspartner Dr. Bernhard Ellinger vom Fraunhofer IME ScreeningPort (IME) bereits zugelassene Hemmstoffe auf ihre Wirksamkeit gegen das neue Coronavirus zu testen. Renz A, Widerspick L und Dräger A: FBA reveals guanylate kinase as a potential target for antiviral therapies against SARS-CoV-2. Bioinformatics Dez. 2020. https://doi.org/10.1093/bioinformatics/btaa813

  • CBD-haltige Produkte weiterhin nicht als Lebensmittel zugelassen

    Während EU-Zulassungsbehörden Genvakzine gegen Covid-19 im Eiltempo und trotz fehlender Langzeitdaten zu möglichen Spätfolgen erlaubten, tun sie sich mit CBD-haltigen Produkten mehr als schwer. So bleiben Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nach wie vor in Deutschland faktisch illegal. Immerhin: Kosmetika sind von der Regelung ausgenommen - und können daher in unserem Disparum21 CBD-Shop problemlos erworben werden. So heißt es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 15.12.2020: "Die Europäische Kommission hat die Prüfung der Zulassungsanträge von Produkten mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) als neuartige Lebensmittel (Novel Food) wiederaufgenommen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass vor Abschluss des Zulassungsverfahrens noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden kann, ob CBD-haltige Produkte tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden können. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 19. November 2020 festgelegt, dass der aus der Hanfpflanze extrahierte Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff einzustufen ist. Die Europäische Kommission hat daraufhin die EU-Mitgliedstaaten informiert, dass – dem Urteil folgend – CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben. Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig. Der Europäischen Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor, deren Prüfung sie nach dem EuGH-Urteil wiederaufgenommen hat. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher offen, ob CBD-haltige Produkte künftig tatsächlich als Lebensmittel (Novel Food) oder doch als Arzneimittel einzustufen sind. Bei der Prüfung wird auch die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Menge Cannabidiol zu berücksichtigen sein. BVL-Einschätzung unverändert „Auch wenn mancherorts zu lesen ist, CBD-Produkte könnten jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden, so trifft dies unserer Einschätzung nach nicht zu. Wir warten das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission ab“, sagt BVL-Präsident Friedel Cramer. „Solche Aussagen sind einfach nur viel Lärm um nichts.“ Solange das Zulassungsverfahren andauert, hat daher die Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterhin Bestand: Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Zulassung als Novel Food Da bislang keine ausreichenden Nachweise erbracht wurden, dass CBD-haltige Produkte in nennenswertem Umfang vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der Europäischen Union verzehrt wurden, sind diese Erzeugnisse – vorbehaltlich einer Einordnung als Arzneimittel – EU-weit als neuartige Lebensmittel (Novel Food) zu betrachten. Neuartige Lebensmittel müssen von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Sie wird dabei unterstützt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die Sicherheit des neuartigen Lebensmittels bewertet. Dieser Verfahrensschritt dauert in der Regel neun Monate, jedoch nur, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Sonst kann das Verfahren auch länger dauern. Insgesamt vergehen von der Antragstellung bis zur Zulassung eines neuartigen Lebensmittels in der Regel mindestens 15 Monate". Weiterführende Informationen • FAQ des BVL zu Cannabis-Produkten: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnter... • Informationen des BVL zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food): https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnter...

  • CBD-haltige Produkte weiterhin nicht als Lebensmittel zugelassen

    Während EU-Zulassungsbehörden Genvakzine gegen Covid-19 im Eiltempo und trotz fehlender Langzeitdaten zu möglichen Spätfolgen erlaubten, tun sie sich mit CBD-haltigen Produkten mehr als schwer. So bleiben Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nach wie vor in Deutschland faktisch illegal. Immerhin: Kosmetika sind von der Regelung ausgenommen – und können daher in unserem Disparum21 CBD-Shop problemlos erworben werden.

  • CBD-haltige Produkte weiterhin nicht als Lebensmittel zugelassen

    Während EU-Zulassungsbehörden Genvakzine gegen Covid-19 im Eiltempo und trotz fehlender Langzeitdaten zu möglichen Spätfolgen erlaubten, tun sie sich mit CBD-haltigen Produkten mehr als schwer. So bleiben Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit CBD nach wie vor in Deutschland faktisch illegal. Immerhin: Kosmetika sind von der Regelung ausgenommen - und können daher in unserem Disparum21 CBD-Shop problemlos erworben werden. So heißt es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 15.12.2020: "Die Europäische Kommission hat die Prüfung der Zulassungsanträge von Produkten mit dem Wirkstoff Cannabidiol (CBD) als neuartige Lebensmittel (Novel Food) wiederaufgenommen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass vor Abschluss des Zulassungsverfahrens noch keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden kann, ob CBD-haltige Produkte tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden können. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 19. November 2020 festgelegt, dass der aus der Hanfpflanze extrahierte Wirkstoff Cannabidiol (CBD) nicht als Suchtstoff einzustufen ist. Die Europäische Kommission hat daraufhin die EU-Mitgliedstaaten informiert, dass – dem Urteil folgend – CBD-haltige Produkte Lebensmittel sein können, sofern sie keine arzneiliche Wirkung haben. Um als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden zu können, ist für Produkte mit Cannabidiol eine EU-weite Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) notwendig. Der Europäischen Kommission liegen derzeit über 50 Anträge vor, deren Prüfung sie nach dem EuGH-Urteil wiederaufgenommen hat. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher offen, ob CBD-haltige Produkte künftig tatsächlich als Lebensmittel (Novel Food) oder doch als Arzneimittel einzustufen sind. Bei der Prüfung wird auch die in dem jeweiligen Produkt eingesetzte Menge Cannabidiol zu berücksichtigen sein. BVL-Einschätzung unverändert „Auch wenn mancherorts zu lesen ist, CBD-Produkte könnten jetzt legal als Lebensmittel verkauft werden, so trifft dies unserer Einschätzung nach nicht zu. Wir warten das Ergebnis der Prüfung der Europäischen Kommission ab“, sagt BVL-Präsident Friedel Cramer. „Solche Aussagen sind einfach nur viel Lärm um nichts.“ Solange das Zulassungsverfahren andauert, hat daher die Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterhin Bestand: Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Zulassung als Novel Food Da bislang keine ausreichenden Nachweise erbracht wurden, dass CBD-haltige Produkte in nennenswertem Umfang vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der Europäischen Union verzehrt wurden, sind diese Erzeugnisse – vorbehaltlich einer Einordnung als Arzneimittel – EU-weit als neuartige Lebensmittel (Novel Food) zu betrachten. Neuartige Lebensmittel müssen von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Sie wird dabei unterstützt von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die Sicherheit des neuartigen Lebensmittels bewertet. Dieser Verfahrensschritt dauert in der Regel neun Monate, jedoch nur, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen. Sonst kann das Verfahren auch länger dauern. Insgesamt vergehen von der Antragstellung bis zur Zulassung eines neuartigen Lebensmittels in der Regel mindestens 15 Monate". Weiterführende Informationen • FAQ des BVL zu Cannabis-Produkten: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnter... • Informationen des BVL zu neuartigen Lebensmitteln (Novel Food): https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnter...

  • Eurostat: Arbeitslosenquote in Deutschland steigt steil an

    Eurostat hat im Dezember die neuen Zahlen für den DACH-Raum vorgelegt, wir haben die Daten nachfolgend von Google in der visualisierten Form übernommen. Auffälligstes Merkmal: In Deutschland steigt die Quote seit Beginn der Coronakrise steil an und nähert sich der 5-Prozent-marke an. Die Daten sind saisonbereinigt und nicht kalenderbereinigt.

  • Eurostat: Arbeitslosenquote in Deutschland steigt steil an

    Eurostat hat im Dezember die neuen Zahlen für den DACH-Raum vorgelegt, wir haben die Daten nachfolgend von Google in der visualisierten Form übernommen. Auffälligstes Merkmal: In Deutschland steigt die Quote seit Beginn der Coronakrise steil an und nähert sich der 5-Prozent-marke an. Die Daten sind saisonbereinigt und nicht kalenderbereinigt.

  • Eurostat: Arbeitslosenquote in Deutschland steigt steil an

    Eurostat hat im Dezember die neuen Zahlen für den DACH-Raum vorgelegt, wir haben die Daten nachfolgend von Google in der visualisierten Form übernommen. Auffälligstes Merkmal: In Deutschland steigt die Quote seit Beginn der Coronakrise steil an und nähert sich der 5-Prozent-marke an. Die Daten sind saisonbereinigt und nicht kalenderbereinigt.

  • Klaus Maria Brandauer hat bei jedem Auftritt Lampenfieber

    Der Schauspieler Klaus Maria Brandauer (77) ist auch im fortgeschrittenen Alter nicht frei von Nervosität, wie er der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) verriet: "Lampenfieber habe ich immer, ganz unabhängig von dem, was ansteht. Denn ich möchte gern gut sein, und zwar an jedem Abend, nicht nur zur Premiere" Brandauer weiter: "Denn für das Publikum ist ja der jeweilige Abend die Premiere, denen sind wir das schuldig. Das macht nervös, und das darf es auch, denn es hilft, in die Konzentration zu kommen." Dem Theaterpublikum schreibt Brandauer laut NOZ ohnehin eine überaus wichtige Rolle zu: "Wer als Zuschauer meint, er hat für das Zustandekommen eines tollen Theaterabends nur eine untergeordnete Rolle, der täuscht sich sehr. Jeder im Saal muss sich öffnen, muss seine Gedanken und Gefühle einbringen, damit etwas Großes entsteht. Und wer einmal erlebt hat, wie da etwas Gemeinsames ins Fliegen kommt, der wird immer wiederkommen." Er selbst habe bei seiner schauspielerischen Tätigkeit stets das Gefühl gehabt, Theater sei eine Gerichtsverhandlung, sagte Brandauer weiter: "Wenn ich den Hamlet spiele oder Wallenstein, dann schaue ich ihn mir erst mal an, als ob ich der Ankläger wäre, und dann als Verteidiger, als Schöffe, als Zuschauer - um ihn von allen Seiten zu beleuchten. Das ist ein langer, manchmal anstrengender Prozess, der auch nicht immer so ausgeht, wie ich zunächst denke." Am kommenden Sonntag (3. Januar, ARD) ist Brandauer in Ferdinand von Schirachs "Feinde" als Anwalt zu sehen. Der christliche Glaube gehöre zu ihm, bekannte der 77-Jährige: "Es ist aber nicht so, dass ich als Katholik nicht zweifeln, keine Ausflüge machen kann." In den Erinnerungen von Luis Buñuel habe ein Kapitel den Titel "Atheist von Gottes Gnaden". Damit könne er sich anfreunden: "Ich bin katholisch aufgewachsen. Ich gehe gern in Kirchen, aber ich gehe auch in Tempel. Ich beschäftige mich immer wieder damit: Wo kommen wir her? Wer hat uns gemacht? Wo gehen wir hin? Das ist doch der Grundklang unserer menschlichen Existenz."

  • Klaus Maria Brandauer hat bei jedem Auftritt Lampenfieber

    Der Schauspieler Klaus Maria Brandauer (77) ist auch im fortgeschrittenen Alter nicht frei von Nervosität, wie er der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) verriet: “Lampenfieber habe ich immer, ganz unabhängig von dem, was ansteht. Denn ich möchte gern gut sein, und zwar an jedem Abend, nicht nur zur Premiere” Brandauer weiter: “Denn für das Publikum ist ja der jeweilige Abend die Premiere, denen sind wir das schuldig. Das macht nervös, und das darf es auch, denn es hilft, in die Konzentration zu kommen.” Dem Theaterpublikum schreibt Brandauer laut NOZ ohnehin eine überaus wichtige Rolle zu: “Wer als Zuschauer meint, er hat für das Zustandekommen eines tollen Theaterabends nur eine untergeordnete Rolle, der täuscht sich sehr. Jeder im Saal muss sich öffnen, muss seine Gedanken und Gefühle einbringen, damit etwas Großes entsteht. Und wer einmal erlebt hat, wie da etwas Gemeinsames ins Fliegen kommt, der wird immer wiederkommen.” Er selbst habe bei seiner schauspielerischen Tätigkeit stets das Gefühl gehabt, Theater sei eine Gerichtsverhandlung, sagte Brandauer weiter: “Wenn ich den Hamlet spiele oder Wallenstein, dann schaue ich ihn mir erst mal an, als ob ich der Ankläger wäre, und dann als Verteidiger, als Schöffe, als Zuschauer – um ihn von allen Seiten zu beleuchten. Das ist ein langer, manchmal anstrengender Prozess, der auch nicht immer so ausgeht, wie ich zunächst denke.” Am kommenden Sonntag (3. Januar, ARD) ist Brandauer in Ferdinand von Schirachs “Feinde” als Anwalt zu sehen. Der christliche Glaube gehöre zu ihm, bekannte der 77-Jährige: “Es ist aber nicht so, dass ich als Katholik nicht zweifeln, keine Ausflüge machen kann.” In den Erinnerungen von Luis Buñuel habe ein Kapitel den Titel “Atheist von Gottes Gnaden”. Damit könne er sich anfreunden: “Ich bin katholisch aufgewachsen. Ich gehe gern in Kirchen, aber ich gehe auch in Tempel. Ich beschäftige mich immer wieder damit: Wo kommen wir her? Wer hat uns gemacht? Wo gehen wir hin? Das ist doch der Grundklang unserer menschlichen Existenz.”

  • Klaus Maria Brandauer hat bei jedem Auftritt Lampenfieber

    Der Schauspieler Klaus Maria Brandauer (77) ist auch im fortgeschrittenen Alter nicht frei von Nervosität, wie er der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) verriet: "Lampenfieber habe ich immer, ganz unabhängig von dem, was ansteht. Denn ich möchte gern gut sein, und zwar an jedem Abend, nicht nur zur Premiere" Brandauer weiter: "Denn für das Publikum ist ja der jeweilige Abend die Premiere, denen sind wir das schuldig. Das macht nervös, und das darf es auch, denn es hilft, in die Konzentration zu kommen." Dem Theaterpublikum schreibt Brandauer laut NOZ ohnehin eine überaus wichtige Rolle zu: "Wer als Zuschauer meint, er hat für das Zustandekommen eines tollen Theaterabends nur eine untergeordnete Rolle, der täuscht sich sehr. Jeder im Saal muss sich öffnen, muss seine Gedanken und Gefühle einbringen, damit etwas Großes entsteht. Und wer einmal erlebt hat, wie da etwas Gemeinsames ins Fliegen kommt, der wird immer wiederkommen." Er selbst habe bei seiner schauspielerischen Tätigkeit stets das Gefühl gehabt, Theater sei eine Gerichtsverhandlung, sagte Brandauer weiter: "Wenn ich den Hamlet spiele oder Wallenstein, dann schaue ich ihn mir erst mal an, als ob ich der Ankläger wäre, und dann als Verteidiger, als Schöffe, als Zuschauer - um ihn von allen Seiten zu beleuchten. Das ist ein langer, manchmal anstrengender Prozess, der auch nicht immer so ausgeht, wie ich zunächst denke." Am kommenden Sonntag (3. Januar, ARD) ist Brandauer in Ferdinand von Schirachs "Feinde" als Anwalt zu sehen. Der christliche Glaube gehöre zu ihm, bekannte der 77-Jährige: "Es ist aber nicht so, dass ich als Katholik nicht zweifeln, keine Ausflüge machen kann." In den Erinnerungen von Luis Buñuel habe ein Kapitel den Titel "Atheist von Gottes Gnaden". Damit könne er sich anfreunden: "Ich bin katholisch aufgewachsen. Ich gehe gern in Kirchen, aber ich gehe auch in Tempel. Ich beschäftige mich immer wieder damit: Wo kommen wir her? Wer hat uns gemacht? Wo gehen wir hin? Das ist doch der Grundklang unserer menschlichen Existenz."

  • Gewebespenden bleiben trotz Corona stabil

    Trotz eines Spendeneinbruchs während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr, konnte die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) nach eigenen Angaben das hohe Spendenniveau aus dem Vorjahr halten. Insgesamt vermittelte die DGFG 6.268 Gewebetransplantate an Patient:innen deutschlandweit. Eine Gewebespende gibt laut DGFG Zuversicht auf ein selbstbestimmtes Leben: Hornhautspenden bewahren Patienten vor dem Erblinden, während ein humanes Gefäßtransplantat bisweilen sogar Leben retten kann. Die Zustimmungsquote zu einer Gewebespende lag bei rund 41 Prozent. "Allen voran den besonnenen Spenderinnen und Spendern und ihren Angehörigen verdanken wir in diesen herausfordernden Zeiten, dass wir trotz des deutlichen Spendeneinbruchs im April und Mai auch in 2020 das hohe Spendenniveau gegenüber dem Vorjahr halten konnten", so Martin Börgel, Geschäftsführer der gemeinnützigen DGFG. 41.327 Meldungen über potenzielle Spender:innen prüften Gewebespende Koordinator:innen der DGFG auf medizinische Kontraindikationen und andere Ausschlussgründe. 7.441 Gespräche mit Angehörigen (bzw. Lebendspender:innen) gingen daraus hervor, in denen die Koordinator:innen über die Möglichkeit der Gewebespende informierten. 3.029 Mal wurde einer Spende von Geweben zugestimmt (2019: 3.007). 5.938 Gewebepräparate konnten aus den realisierten Spenden für die Versorgung von Patient:innen in ganz Deutschland gewonnen werden. Am Spende stärksten zeigten sich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (471 Spender:innen), Mecklenburg-Vorpommern (340 Spender:innen) und Sachsen (320 Spender:innen). Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner und ihrer Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in Deutschland. Der ausführliche Bericht zu den Jahreszahlen 2020 steht hier zum Download zur Verfügung. Alle Angaben zu den Jahreszahlen 2020 sind vorläufig (Stand 28.12.2020).

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