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- “Burger King” verzichtet auf Konservierungsstoffe, Geschmacksverstärker und künstliche A
Es ist ein Novum: Die US amerikanische fast-Food Kette “Burger King” will nach eigenen Angaben ab Februar 2021 in seinen Speisen auf den Zusatz von Konservierungsstoffen, künstlichen Aromen und Geschmacksverstärkern verzichten. Das geht aus einer entsprechenden Medienmitteilung des Unternehmens hervor. Die Regelungen betreffen den deutschen Markt. Weiterhin will die weltweit zweitgrößte Burger-Kette ihren Gästen zukünftig noch mehr fleischlose Alternativen anbieten und entwickele sein Produktsortiment in den kommenden Monaten in diese Richtung weiter. Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2021 sei der Ausbau des Lieferangebots, wofür das Unternehmen verstärkt mit den großen digitalen Plattformen für Essenslieferungen zusammenarbeite.
- Vorfälle in Washington alarmieren Sicherheitsbeauftragte des Bundestags
Nach der Erstürmung des US-Parlamentssitzes in Washington wird der Bundestag laut Informationen der Saarbrücker Zeitung bereits am kommenden Mittwoch die Folgen für die Sicherheit des Reichstages erörtern. Nach Informationen der "Saarbrücker Zeitung" wollen die Sicherheitsbeauftragten der Bundestagsfraktionen dann bei einem Treffen auch über Konsequenzen für den Schutz des Reichtages beraten. Der Sicherheitsbeauftragte der Unionsfraktion, Patrick Schnieder (CDU), sagte der Zeitung, zwar könne man die Vorgänge nicht eins zu eins übertragen. "Es gilt aber, unsere Sicherheitslage zu betrachten." Schnieder betonte weiter, die Ereignisse von Washington zeigten, "dass wir das, was bei uns passiert ist, sehr ernst nehmen müssen". Er verwies auf die Vorfälle im Bundestag während der Debatte um das Infektionsschutzgesetz, die Erstürmung der Reichstags-Treppe während der Querdenker-Demonstration Ende August sowie auf das Werfen von Flugblättern in den Plenarsaal und diverse Abseilaktionen. Um die Sicherheit zu erhöhen, gebe es bereits konkrete Überlegungen. Dabei gehe es um bauliche Schutzmaßnahmen an der Hülle des Gebäudes und um stärkere Kontrollen im Gebäude und beim Zugang. "Es muss auch überlegt werden, Sanktionsmöglichkeiten für Abgeordnete zu schaffen, die das Eindringen Dritter oder bestimmte Störaktionen ermöglichen", so Schnieder. Protestanten hatten am 6. Januar das Kapitol in Washington D.C. erstürmt, dabei kam eine Frau durch eine Schussverletzung ums Leben.
- Vorfälle in Washington alarmieren Sicherheitsbeauftragte des Bundestags
Nach der Erstürmung des US-Parlamentssitzes in Washington wird der Bundestag laut Informationen der Saarbrücker Zeitung bereits am kommenden Mittwoch die Folgen für die Sicherheit des Reichstages erörtern. Nach Informationen der "Saarbrücker Zeitung" wollen die Sicherheitsbeauftragten der Bundestagsfraktionen dann bei einem Treffen auch über Konsequenzen für den Schutz des Reichtages beraten. Der Sicherheitsbeauftragte der Unionsfraktion, Patrick Schnieder (CDU), sagte der Zeitung, zwar könne man die Vorgänge nicht eins zu eins übertragen. "Es gilt aber, unsere Sicherheitslage zu betrachten." Schnieder betonte weiter, die Ereignisse von Washington zeigten, "dass wir das, was bei uns passiert ist, sehr ernst nehmen müssen". Er verwies auf die Vorfälle im Bundestag während der Debatte um das Infektionsschutzgesetz, die Erstürmung der Reichstags-Treppe während der Querdenker-Demonstration Ende August sowie auf das Werfen von Flugblättern in den Plenarsaal und diverse Abseilaktionen. Um die Sicherheit zu erhöhen, gebe es bereits konkrete Überlegungen. Dabei gehe es um bauliche Schutzmaßnahmen an der Hülle des Gebäudes und um stärkere Kontrollen im Gebäude und beim Zugang. "Es muss auch überlegt werden, Sanktionsmöglichkeiten für Abgeordnete zu schaffen, die das Eindringen Dritter oder bestimmte Störaktionen ermöglichen", so Schnieder. Protestanten hatten am 6. Januar das Kapitol in Washington D.C. erstürmt, dabei kam eine Frau durch eine Schussverletzung ums Leben.
- Vorfälle in Washington alarmieren Sicherheitsbeauftragte des Bundestags
Nach der Erstürmung des US-Parlamentssitzes in Washington wird der Bundestag laut Informationen der Saarbrücker Zeitung bereits am kommenden Mittwoch die Folgen für die Sicherheit des Reichstages erörtern. Nach Informationen der “Saarbrücker Zeitung” wollen die Sicherheitsbeauftragten der Bundestagsfraktionen dann bei einem Treffen auch über Konsequenzen für den Schutz des Reichtages beraten. Der Sicherheitsbeauftragte der Unionsfraktion, Patrick Schnieder (CDU), sagte der Zeitung, zwar könne man die Vorgänge nicht eins zu eins übertragen. “Es gilt aber, unsere Sicherheitslage zu betrachten.” Schnieder betonte weiter, die Ereignisse von Washington zeigten, “dass wir das, was bei uns passiert ist, sehr ernst nehmen müssen”. Er verwies auf die Vorfälle im Bundestag während der Debatte um das Infektionsschutzgesetz, die Erstürmung der Reichstags-Treppe während der Querdenker-Demonstration Ende August sowie auf das Werfen von Flugblättern in den Plenarsaal und diverse Abseilaktionen. Um die Sicherheit zu erhöhen, gebe es bereits konkrete Überlegungen. Dabei gehe es um bauliche Schutzmaßnahmen an der Hülle des Gebäudes und um stärkere Kontrollen im Gebäude und beim Zugang. “Es muss auch überlegt werden, Sanktionsmöglichkeiten für Abgeordnete zu schaffen, die das Eindringen Dritter oder bestimmte Störaktionen ermöglichen”, so Schnieder. Protestanten hatten am 6. Januar das Kapitol in Washington D.C. erstürmt, dabei kam eine Frau durch eine Schussverletzung ums Leben.
- TUI und DER Touristik bieten großzügige Stornierungsregeln bei Pauschalreisen an
Viele Reiseveranstalter verzichten derzeit bei Neubuchungen weitgehend auf Stornogebühren. Das berichtet der Fernsehsender rbb. Damit falle das bisher größte Instrument der Reisebranche zur Kundenbindung zumindest für eine gewisse Zeit weg. So können bei TUI bis zum 10. Januar abgeschlossene Buchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Wie TUI dem rbb bestätigte, werden anschließend sogenannte Flex-Tarife eingeführt. Wenn die Kunden ab 11. Januar kostenfrei stornieren wollen, müssen sie dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen. Über die genaue Höhe hat das Unternehmen keine Auskunft gegeben. Reiserechtsanwalt Rosbeeh Karimi weist im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT darauf hin, dass ein gesetzlicher Anspruch auf pandemiebedingte kostenlose Stornierung ohnehin weiter gelte: "Sobald außergewöhnliche Umstände vorliegen, habe ich sowieso ein kostenfreies Stornorecht. Und außergewöhnlich Umstände liegen dann vor, wenn z.B. ein Urlaubsgebiet ... als Risikogebiet eingestuft wird. Dann kann ich von der Reise zurücktreten, auch wenige Stunden vor Reisebeginn." Dazu gehöre auch, dass ... die Anreise nicht sichergestellt ist oder das Hotel geschlossen hat und es keinen vergleichbaren Ersatz gibt. Auch Quarantäneregelungen im Urlaubsland fallen darunter. Das heißt, ein Flextarif deckt zusätzlich zum gesetzlichen Recht auf Stornierung nun auch persönliche Gründe für einen Reiserücktritt ab. Das Angebot ist demnach sinnvoll für Urlauber, die flexibel bis kurz vor Reiseantritt bleiben möchten. Auch DER Touristik, wozu unter anderem ITS, Meiers Weltreisen und Jahn Reisen gehören, wirbt laut rbb mit kostenlosen Stornierungen für Pauschalreisen, die bis Ende Januar gebucht werden. Wie auch bei anderen Veranstaltern sind im Kleingedruckten allerdings einzelne Leistungen, wie z.B. Mietwagen, davon ausgenommen. Der Rechtsexperte weist aber darauf hin, dass es dennoch weiterhin Anspruch auf die komplette Erstattung gibt. "Wenn ich parallel zum vertraglichen Rücktrittsrecht auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht habe - etwa weil mein Zielgebiet Pandemiegebiet und Risikogebiet ist - dann kann ich ... den vollen Reisepreis zurückverlangen", so Roosbeh Karimi. Der Fachanwalt kritisiert zudem den Versuch einiger Anbieter, den kostenfreien Rücktritt aus Pandemiegründen auszuschließen, weil Corona ja mittlerweile bekannt sei: "Die Pandemie mag bekannt sein, aber auch wenn ich heute einen Urlaub buche, dann buche ich diesen Urlaub ja mit der gemeinsamen Vertragsgrundlage, dass ich diesen Urlaub antreten kann und auch einen Urlaubsgenuss erlebe. Und in dem Moment, wo dieser Urlaub dann aufgrund neuer (pandemiebedingter) Umstände nicht angetreten werden kann, habe ich natürlich weiterhin ein kostenfreies Rücktrittsrecht."
- TUI und DER Touristik bieten großzügige Stornierungsregeln bei Pauschalreisen an
Viele Reiseveranstalter verzichten derzeit bei Neubuchungen weitgehend auf Stornogebühren. Das berichtet der Fernsehsender rbb. Damit falle das bisher größte Instrument der Reisebranche zur Kundenbindung zumindest für eine gewisse Zeit weg. So können bei TUI bis zum 10. Januar abgeschlossene Buchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Wie TUI dem rbb bestätigte, werden anschließend sogenannte Flex-Tarife eingeführt. Wenn die Kunden ab 11. Januar kostenfrei stornieren wollen, müssen sie dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen. Über die genaue Höhe hat das Unternehmen keine Auskunft gegeben. Reiserechtsanwalt Rosbeeh Karimi weist im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT darauf hin, dass ein gesetzlicher Anspruch auf pandemiebedingte kostenlose Stornierung ohnehin weiter gelte: "Sobald außergewöhnliche Umstände vorliegen, habe ich sowieso ein kostenfreies Stornorecht. Und außergewöhnlich Umstände liegen dann vor, wenn z.B. ein Urlaubsgebiet ... als Risikogebiet eingestuft wird. Dann kann ich von der Reise zurücktreten, auch wenige Stunden vor Reisebeginn." Dazu gehöre auch, dass ... die Anreise nicht sichergestellt ist oder das Hotel geschlossen hat und es keinen vergleichbaren Ersatz gibt. Auch Quarantäneregelungen im Urlaubsland fallen darunter. Das heißt, ein Flextarif deckt zusätzlich zum gesetzlichen Recht auf Stornierung nun auch persönliche Gründe für einen Reiserücktritt ab. Das Angebot ist demnach sinnvoll für Urlauber, die flexibel bis kurz vor Reiseantritt bleiben möchten. Auch DER Touristik, wozu unter anderem ITS, Meiers Weltreisen und Jahn Reisen gehören, wirbt laut rbb mit kostenlosen Stornierungen für Pauschalreisen, die bis Ende Januar gebucht werden. Wie auch bei anderen Veranstaltern sind im Kleingedruckten allerdings einzelne Leistungen, wie z.B. Mietwagen, davon ausgenommen. Der Rechtsexperte weist aber darauf hin, dass es dennoch weiterhin Anspruch auf die komplette Erstattung gibt. "Wenn ich parallel zum vertraglichen Rücktrittsrecht auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht habe - etwa weil mein Zielgebiet Pandemiegebiet und Risikogebiet ist - dann kann ich ... den vollen Reisepreis zurückverlangen", so Roosbeh Karimi. Der Fachanwalt kritisiert zudem den Versuch einiger Anbieter, den kostenfreien Rücktritt aus Pandemiegründen auszuschließen, weil Corona ja mittlerweile bekannt sei: "Die Pandemie mag bekannt sein, aber auch wenn ich heute einen Urlaub buche, dann buche ich diesen Urlaub ja mit der gemeinsamen Vertragsgrundlage, dass ich diesen Urlaub antreten kann und auch einen Urlaubsgenuss erlebe. Und in dem Moment, wo dieser Urlaub dann aufgrund neuer (pandemiebedingter) Umstände nicht angetreten werden kann, habe ich natürlich weiterhin ein kostenfreies Rücktrittsrecht."
- TUI und DER Touristik bieten großzügige Stornierungsregeln bei Pauschalreisen an
Viele Reiseveranstalter verzichten derzeit bei Neubuchungen weitgehend auf Stornogebühren. Das berichtet der Fernsehsender rbb. Damit falle das bisher größte Instrument der Reisebranche zur Kundenbindung zumindest für eine gewisse Zeit weg. So können bei TUI bis zum 10. Januar abgeschlossene Buchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Wie TUI dem rbb bestätigte, werden anschließend sogenannte Flex-Tarife eingeführt. Wenn die Kunden ab 11. Januar kostenfrei stornieren wollen, müssen sie dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen. Über die genaue Höhe hat das Unternehmen keine Auskunft gegeben. Reiserechtsanwalt Rosbeeh Karimi weist im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT darauf hin, dass ein gesetzlicher Anspruch auf pandemiebedingte kostenlose Stornierung ohnehin weiter gelte: “Sobald außergewöhnliche Umstände vorliegen, habe ich sowieso ein kostenfreies Stornorecht. Und außergewöhnlich Umstände liegen dann vor, wenn z.B. ein Urlaubsgebiet … als Risikogebiet eingestuft wird. Dann kann ich von der Reise zurücktreten, auch wenige Stunden vor Reisebeginn.” Dazu gehöre auch, dass … die Anreise nicht sichergestellt ist oder das Hotel geschlossen hat und es keinen vergleichbaren Ersatz gibt. Auch Quarantäneregelungen im Urlaubsland fallen darunter. Das heißt, ein Flextarif deckt zusätzlich zum gesetzlichen Recht auf Stornierung nun auch persönliche Gründe für einen Reiserücktritt ab. Das Angebot ist demnach sinnvoll für Urlauber, die flexibel bis kurz vor Reiseantritt bleiben möchten. Auch DER Touristik, wozu unter anderem ITS, Meiers Weltreisen und Jahn Reisen gehören, wirbt laut rbb mit kostenlosen Stornierungen für Pauschalreisen, die bis Ende Januar gebucht werden. Wie auch bei anderen Veranstaltern sind im Kleingedruckten allerdings einzelne Leistungen, wie z.B. Mietwagen, davon ausgenommen. Der Rechtsexperte weist aber darauf hin, dass es dennoch weiterhin Anspruch auf die komplette Erstattung gibt. “Wenn ich parallel zum vertraglichen Rücktrittsrecht auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht habe – etwa weil mein Zielgebiet Pandemiegebiet und Risikogebiet ist – dann kann ich … den vollen Reisepreis zurückverlangen”, so Roosbeh Karimi. Der Fachanwalt kritisiert zudem den Versuch einiger Anbieter, den kostenfreien Rücktritt aus Pandemiegründen auszuschließen, weil Corona ja mittlerweile bekannt sei: “Die Pandemie mag bekannt sein, aber auch wenn ich heute einen Urlaub buche, dann buche ich diesen Urlaub ja mit der gemeinsamen Vertragsgrundlage, dass ich diesen Urlaub antreten kann und auch einen Urlaubsgenuss erlebe. Und in dem Moment, wo dieser Urlaub dann aufgrund neuer (pandemiebedingter) Umstände nicht angetreten werden kann, habe ich natürlich weiterhin ein kostenfreies Rücktrittsrecht.”
- Beiträge der GKV steigen deutlich - trotzdem wechselt kaum jemand
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind stark gestiegen, aber dennoch ist die Wechselbereitschaft der Deutschen gering. Das geht aus einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 hervor. Danach gaben lediglich sieben Prozent der Befragten an, in letzter Zeit ihre gesetzliche Krankenkasse gewechselt zu haben oder dies in naher Zukunft tun zu wollen. 31 der allgemein zugänglichen Kassen haben der Umfrage zufolge ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 angehoben. Hinzu kommen Beitragserhöhungen bei neun Krankenkassen, die nur für Angestellte bestimmter Unternehmen wählbar sind. Von den insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind über 48 Millionen von Mehrkosten betroffen. Durch die Beitragserhöhungen zahlen Verbraucher*innen bei allgemein zugänglichen Kassen bis zu 232 Euro mehr pro Jahr. 59 Krankenkassen halten ihren individuellen Zusatzbeitrag konstant. Nur zwei Kassen senkten ihren Beitrag, diese hatten allerdings zuvor schon vergleichsweise hohe Zusatzbeiträge. In zwei weiteren Fällen profitieren Versicherte von einem niedrigeren Zusatzbeitrag durch Kassenfusionen. Hier geht es zur aktuellen Übersicht über die Zusatzbeiträge 2021
- Beiträge der GKV steigen deutlich – trotzdem wechselt kaum jemand
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen sind stark gestiegen, aber dennoch ist die Wechselbereitschaft der Deutschen gering. Das geht aus einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 hervor. Danach gaben lediglich sieben Prozent der Befragten an, in letzter Zeit ihre gesetzliche Krankenkasse gewechselt zu haben oder dies in naher Zukunft tun zu wollen. 31 der allgemein zugänglichen Kassen haben der Umfrage zufolge ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2021 angehoben. Hinzu kommen Beitragserhöhungen bei neun Krankenkassen, die nur für Angestellte bestimmter Unternehmen wählbar sind. Von den insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind über 48 Millionen von Mehrkosten betroffen. Durch die Beitragserhöhungen zahlen Verbraucher*innen bei allgemein zugänglichen Kassen bis zu 232 Euro mehr pro Jahr. 59 Krankenkassen halten ihren individuellen Zusatzbeitrag konstant. Nur zwei Kassen senkten ihren Beitrag, diese hatten allerdings zuvor schon vergleichsweise hohe Zusatzbeiträge. In zwei weiteren Fällen profitieren Versicherte von einem niedrigeren Zusatzbeitrag durch Kassenfusionen. Hier geht es zur aktuellen Übersicht über die Zusatzbeiträge 2021
- Merck baut mRNA-Kapazitäten für Impfstoffe, Therapien und Diagnostika aus
Merck hat die Hamburger AmpTec GmbH, einem führenden Auftragshersteller und -entwickler (CDMO) von mRNAs, bekannt gegeben. Mit der Übernahme stärke Merck seine Kapazitäten zur Entwicklung und Herstellung von mRNAs für seine Kunden, die diese in Impfstoffen, Behandlungen und Diagnostika im Kontext von Covid-19 und zahlreichen anderen Krankheiten einsetzen. Finanzielle Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Lipide, die zum SAFC®-Portfolio des Unternehmensbereichs Life Science von Merck gehören, stellen Merck zufolge eine der entscheidenden Komponenten für die Formulierung von mRNA-Therapeutika einschließlich Covid-19-Impfstoffen dar. Merck verfüge über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und unterstütze über 50 Impfstoffhersteller, unter anderem von mRNA-basierten Produkten, bei der Entwicklung und Herstellung von Covid-19-spezifischen Impfstoffen, Therapien und Services. Eine weitere wichtige Komponente der mRNA-Herstellung sei die PCR-Technologie. AmpTec setze "eine differenzierte PCR-basierte Technologie zur mRNA-Herstellung ein, die sich gegenüber anderen Produktionstechnologien als vorteilhaft erwiesen hat". mRNA-basierte Therapeutika waren bis zur Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer Ende Dezember 2020 in westlichen Ländern noch nie angewendet worden. Klinische Langzeitstudien fehlen ebenso wie Langzeiterfahrungen zu unerwünschten Nebenwirkungen der mRNA-Präparate.
- Merck baut mRNA-Kapazitäten für Impfstoffe, Therapien und Diagnostika aus
Merck hat die Hamburger AmpTec GmbH, einem führenden Auftragshersteller und -entwickler (CDMO) von mRNAs, bekannt gegeben. Mit der Übernahme stärke Merck seine Kapazitäten zur Entwicklung und Herstellung von mRNAs für seine Kunden, die diese in Impfstoffen, Behandlungen und Diagnostika im Kontext von Covid-19 und zahlreichen anderen Krankheiten einsetzen. Finanzielle Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt. Lipide, die zum SAFC®-Portfolio des Unternehmensbereichs Life Science von Merck gehören, stellen Merck zufolge eine der entscheidenden Komponenten für die Formulierung von mRNA-Therapeutika einschließlich Covid-19-Impfstoffen dar. Merck verfüge über mehr als 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und unterstütze über 50 Impfstoffhersteller, unter anderem von mRNA-basierten Produkten, bei der Entwicklung und Herstellung von Covid-19-spezifischen Impfstoffen, Therapien und Services. Eine weitere wichtige Komponente der mRNA-Herstellung sei die PCR-Technologie. AmpTec setze "eine differenzierte PCR-basierte Technologie zur mRNA-Herstellung ein, die sich gegenüber anderen Produktionstechnologien als vorteilhaft erwiesen hat". mRNA-basierte Therapeutika waren bis zur Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer Ende Dezember 2020 in westlichen Ländern noch nie angewendet worden. Klinische Langzeitstudien fehlen ebenso wie Langzeiterfahrungen zu unerwünschten Nebenwirkungen der mRNA-Präparate.
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Merck hat die Hamburger AmpTec GmbH, einem führenden Auftragshersteller und -entwickler (CDMO) von mRNAs, bekannt gegeben. Mit der Übernahme stärke Merck seine Kapazitäten zur Entwicklung und Herstellung von mRNAs für seine Kunden, die diese in Impfstoffen, Behandlungen und Diagnostika im Kontext von Covid-19 und zahlreichen anderen Krankheiten einsetzen. Finanzielle Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt.
