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  • Schweiz: Textilreinigungen und Wäschereien fordern Unterstützung vom Bund

    Ohne Unterstützung durch den Bund wird es für viele Wäschereien und Textilreinigungen nicht möglich sein, das Ende der Pandemie zu erleben, um danach wieder «wie gewohnt» ihre wichtigen Dienstleistungen zu erbringen. Es gelte, ein Branchensterben zu verhindern. Das jedenfalls fordert der Verband Textilpflege Schweiz VTS in einem offenen Brief an den Bundesrat. Danach sollten zusätzliche Unterstützungsleistungen nicht nur den direkt vom Lock Down betroffenen Branchen zukommen, sondern auch all jenen, welche von eben diesen Sektoren abhängen würden. 52 Prozent der Verbandsmitglieder geben an, unter den gegenwärtigen Bedingungen den Betrieb nicht länger als noch ein paar wenige Monate weiterführen zu können, dann sind die Reserven aufgebraucht. Mehr dazu lesen Sie in der Beilage.

  • Schweiz: Textilreinigungen und Wäschereien fordern Unterstützung vom Bund

    Ohne Unterstützung durch den Bund wird es für viele Wäschereien und Textilreinigungen nicht möglich sein, das Ende der Pandemie zu erleben, um danach wieder «wie gewohnt» ihre wichtigen Dienstleistungen zu erbringen. Es gelte, ein Branchensterben zu verhindern. Das jedenfalls fordert der Verband Textilpflege Schweiz VTS in einem offenen Brief an den Bundesrat. Danach sollten zusätzliche Unterstützungsleistungen nicht nur den direkt vom Lock Down betroffenen Branchen zukommen, sondern auch all jenen, welche von eben diesen Sektoren abhängen würden. 52 Prozent der Verbandsmitglieder geben an, unter den gegenwärtigen Bedingungen den Betrieb nicht länger als noch ein paar wenige Monate weiterführen zu können, dann sind die Reserven aufgebraucht. Mehr dazu lesen Sie in der Beilage.

  • Hotel-Investments: Umsatz mehr als halbiert

    Aufgrund des drastischen Einbruchs des globalen Reiseverkehrs und der wiederholten temporären Schließung von Beherbergungsbetrieben in Deutschland zählen Hotels zu den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Assetklassen. Dies zeigt sich auch im Investmentergebnis sehr deutlich: Das Transaktionsvolumen von knapp 2,2 Mrd. EUR ist das niedrigste Resultat seit sieben Jahren. Das ergibt die Analyse von BNP Paribas Real Estate. "Gegenüber dem starken Vorjahresergebnis liegt der Rückgang bei 57 %, und auch der 10-Jahresdurchschnitt von 3,2 Mrd. EUR wird um knapp ein Drittel verfehlt", so Alexander Trobitz, Geschäftsführer und Head of Hotel Services der BNP Paribas Real Estate GmbH. Gut die Hälfte des Gesamtumsatzes wurde im noch weitgehend Corona-freien ersten Quartal erzielt (1,12 Mrd.), während in den drei folgenden Quartalen nur noch 1,06 Mrd. EUR hinzukamen. Das normalerweise starke vierte Quartal blieb mit knapp 410 Mio. EUR weit hinter den Vorjahreswerten zurück. Zum Vergleich: 2019 entfielen nur 13 % des Resultats auf das erste Quartal, während das Schlussquartal gut die Hälfte des Umsatzes ausmachte. Es zeigt sich, dass sich Hotelinvestoren in der aktuellen Lage verständlicherweise in Zurückhaltung üben. Allerdings werden weiterhin überwiegend Core- und Core-plus-Objekte mit relativ hohen Bewertungen veräußert, während klassische "Fire Sales" die Ausnahme bleiben. Zudem setzt sich der Trend fort, dass Hotels vermehrt im Rahmen von Mixed-Use-Objekten verkauft werden.

  • Hotel-Investments: Umsatz mehr als halbiert

    Aufgrund des drastischen Einbruchs des globalen Reiseverkehrs und der wiederholten temporären Schließung von Beherbergungsbetrieben in Deutschland zählen Hotels zu den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Assetklassen. Dies zeigt sich auch im Investmentergebnis sehr deutlich: Das Transaktionsvolumen von knapp 2,2 Mrd. EUR ist das niedrigste Resultat seit sieben Jahren. Das ergibt die Analyse von BNP Paribas Real Estate. "Gegenüber dem starken Vorjahresergebnis liegt der Rückgang bei 57 %, und auch der 10-Jahresdurchschnitt von 3,2 Mrd. EUR wird um knapp ein Drittel verfehlt", so Alexander Trobitz, Geschäftsführer und Head of Hotel Services der BNP Paribas Real Estate GmbH. Gut die Hälfte des Gesamtumsatzes wurde im noch weitgehend Corona-freien ersten Quartal erzielt (1,12 Mrd.), während in den drei folgenden Quartalen nur noch 1,06 Mrd. EUR hinzukamen. Das normalerweise starke vierte Quartal blieb mit knapp 410 Mio. EUR weit hinter den Vorjahreswerten zurück. Zum Vergleich: 2019 entfielen nur 13 % des Resultats auf das erste Quartal, während das Schlussquartal gut die Hälfte des Umsatzes ausmachte. Es zeigt sich, dass sich Hotelinvestoren in der aktuellen Lage verständlicherweise in Zurückhaltung üben. Allerdings werden weiterhin überwiegend Core- und Core-plus-Objekte mit relativ hohen Bewertungen veräußert, während klassische "Fire Sales" die Ausnahme bleiben. Zudem setzt sich der Trend fort, dass Hotels vermehrt im Rahmen von Mixed-Use-Objekten verkauft werden.

  • Hotel-Investments: Umsatz mehr als halbiert

    Aufgrund des drastischen Einbruchs des globalen Reiseverkehrs und der wiederholten temporären Schließung von Beherbergungsbetrieben in Deutschland zählen Hotels zu den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Assetklassen. Dies zeigt sich auch im Investmentergebnis sehr deutlich: Das Transaktionsvolumen von knapp 2,2 Mrd. EUR ist das niedrigste Resultat seit sieben Jahren. Das ergibt die Analyse von BNP Paribas Real Estate. “Gegenüber dem starken Vorjahresergebnis liegt der Rückgang bei 57 %, und auch der 10-Jahresdurchschnitt von 3,2 Mrd. EUR wird um knapp ein Drittel verfehlt”, so Alexander Trobitz, Geschäftsführer und Head of Hotel Services der BNP Paribas Real Estate GmbH. Gut die Hälfte des Gesamtumsatzes wurde im noch weitgehend Corona-freien ersten Quartal erzielt (1,12 Mrd.), während in den drei folgenden Quartalen nur noch 1,06 Mrd. EUR hinzukamen. Das normalerweise starke vierte Quartal blieb mit knapp 410 Mio. EUR weit hinter den Vorjahreswerten zurück. Zum Vergleich: 2019 entfielen nur 13 % des Resultats auf das erste Quartal, während das Schlussquartal gut die Hälfte des Umsatzes ausmachte. Es zeigt sich, dass sich Hotelinvestoren in der aktuellen Lage verständlicherweise in Zurückhaltung üben. Allerdings werden weiterhin überwiegend Core- und Core-plus-Objekte mit relativ hohen Bewertungen veräußert, während klassische “Fire Sales” die Ausnahme bleiben. Zudem setzt sich der Trend fort, dass Hotels vermehrt im Rahmen von Mixed-Use-Objekten verkauft werden.

  • Neue Feinstaubregeln betreffen Kaminofen-Besitzer

    Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten ab dem 1. Januar 2021 neue Regeln für Kaminöfen. Alte Modelle dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen. Darüber informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info Um zu einer Verringerung der Emissionen beizutragen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, festgelegt. Ab dem 1. Januar 2021 läuft deshalb die Schonfrist für Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, ab. Diese können nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung durch den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann. Ausnahmen von der Regel Wie für viele Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen. Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für "Oldtimer" wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch Besitzer beispielsweise eines Gartenhauses oder einer Immobilie, die allein durch eine Feuerstelle beheizt wird, können aufatmen, sofern sie an ihrem Kaminofen hängen. Ein weiterer Weg, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Sogenannte aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive arbeiten auch ohne Strom. Welche Lösung mit Blick auf Kosten, Umweltbewusstsein und Wohlbefinden die beste ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Fachbetriebs lösen Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung und Lüftung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook und Instagram.

  • Neue Feinstaubregeln betreffen Kaminofen-Besitzer

    Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten ab dem 1. Januar 2021 neue Regeln für Kaminöfen. Alte Modelle dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen. Darüber informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info Um zu einer Verringerung der Emissionen beizutragen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, festgelegt. Ab dem 1. Januar 2021 läuft deshalb die Schonfrist für Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, ab. Diese können nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung durch den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann. Ausnahmen von der Regel Wie für viele Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen. Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für "Oldtimer" wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch Besitzer beispielsweise eines Gartenhauses oder einer Immobilie, die allein durch eine Feuerstelle beheizt wird, können aufatmen, sofern sie an ihrem Kaminofen hängen. Ein weiterer Weg, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Sogenannte aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive arbeiten auch ohne Strom. Welche Lösung mit Blick auf Kosten, Umweltbewusstsein und Wohlbefinden die beste ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Fachbetriebs lösen Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung und Lüftung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook und Instagram.

  • Neue Feinstaubregeln betreffen Kaminofen-Besitzer

    Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten ab dem 1. Januar 2021 neue Regeln für Kaminöfen. Alte Modelle dürfen dann nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen. Darüber informiert das Serviceportal www.intelligent-heizen.info Um zu einer Verringerung der Emissionen beizutragen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV , festgelegt. Ab dem 1. Januar 2021 läuft deshalb die Schonfrist für Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, ab. Diese können nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung durch den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann. Ausnahmen von der Regel Wie für viele Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen. Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für “Oldtimer” wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch Besitzer beispielsweise eines Gartenhauses oder einer Immobilie, die allein durch eine Feuerstelle beheizt wird, können aufatmen, sofern sie an ihrem Kaminofen hängen. Ein weiterer Weg, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Sogenannte aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive arbeiten auch ohne Strom. Welche Lösung mit Blick auf Kosten, Umweltbewusstsein und Wohlbefinden die beste ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Fachbetriebs lösen Die verbraucherorientierte Plattform “Intelligent heizen” ist ein Angebot der VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung und Lüftung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie unter www.intelligent-heizen.info . Tipps für energiesparendes Heizen und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook und Instagram .

  • Kindesmissbrauch: Abschlussbericht der Lügde-Kommission vorgelegt

    Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat gemeinsam mit Dr. Thomas Meysen den Abschlussbericht der sog. Lügde-Kommission vorgestellt. Nach Bekanntwerden des hundertfachen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde-Elbrinxen hatten auch im niedersächsischen Landtag lebhafte Diskussionen eingesetzt. In Niedersachsen stand vor allem das vom Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont gebilligte Pflegeverhältnis für ein kleines Mädchen bei dem pädokriminellen Haupttäter im Fokus. Aus diesem Grund wurde bei dem Niedersächsischen Landespräventionsrat eine Kommission eingesetzt, die untersuchen sollte, welche Strukturen der Fall aufgezeigt hat, die zum Schutz von Kindern verbessert werden müssen. Die Kommission hat sich in ihrer Arbeit nicht auf Empfehlungen für die Jugendämter beschränkt, sondern auch andere Institutionen an der Schnittstelle zum Jugendamt im Auge gehabt. Die Lügde-Kommission ist durch das Institut SOCLES aus Heidelberg und Dr. Thomas Meysen als Leiter wissenschaftlich begleitet worden. Sie hat in mehr als 15 Sitzungen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis gehört, ist mit der Mutter des Kindes, mit psychosozialen Prozessbegleitern und mit niedersächsischen Jugendämtern ins Gespräch gegangen. Bei der Analyse des Falls hat die Lügde- Kommission an den Bericht der Sonderermittlerin Christa Frenzel anknüpfen können. Der Frenzel-Bericht war vom niedersächsischen Innenministerium und dem Landkreis Hameln-Pyrmont in Auftrag gegeben worden. Er hatte aus Sicht der Kommunalaufsicht die Frage zu klären, ob der Landkreis Hameln-Pyrmont rechtskonform bzw. rechtswidrig gehandelt hat. Die Kommission hat 44 Empfehlungen an die Landesregierung und die Fachpraxis formuliert. Sie fordert eine Qualitätsoffensive: Die Einschätzung, ob ein Kind gefährdet ist oder nicht, ist eine der anspruchsvollsten im Jugendamt und im Kinderschutz überhaupt. Hierfür braucht es Verfahren, die ermöglichen, Kinder und Jugendliche zuverlässig zu beteiligen, bisherige Bewertungen fortlaufend zu hinterfragen und spezialisierten Sachverstand einzubeziehen, der im konkreten Fall benötigt wird. Damit das in der Praxis funktioniert, sollen die Teamleitungen in den Sozialen Diensten der Jugendämter in ihrer Rolle als Fachaufsicht gestärkt werden. Außerdem fordert die Kommission Schutzkonzepte bei einer Unterbringung in Pflegefamilien und Verbesserungen in der Arbeit mit Herkunftsfamilien. Sie empfiehlt nachdrücklich, im Kinderschutz Fortbildungen für alle strukturell verlässlich zu sichern und die fallübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Familien- und Strafgerichtsbarkeit flächendeckend zu institutionalisieren. Fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe wie derjenige in Lügde sollen zukünftig eine partizipative wissenschaftliche Aufarbeitung erfahren, um hieraus lernen zu können. Dr. Meysen: „Fälle wie derjenige in Lügde machen deutlich: Jugendämter sind für Kinder lebenswichtig – auch in Zeiten von Corona. Kinderschutz ist lebenswichtig. Wir brauchen daher eine unstillbare Sehnsucht, im Kinderschutz stetig besser zu werden. Wir brauchen ein entschiedenes Interesse für die Qualität unserer Arbeit. Und ganz wichtig: Fachkräfte in Jugendämtern, bei der Polizei, in der Familien- und Strafgerichtsbarkeit müssen Profis sein für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen – alle.“ Der Abschlussbericht der Lügde-Kommission ist auf der Internetseite der Kommission unter diesem Link abrufbar: www.luegdekommission-nds.de

  • Kindesmissbrauch: Abschlussbericht der Lügde-Kommission vorgelegt

    Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat gemeinsam mit Dr. Thomas Meysen den Abschlussbericht der sog. Lügde-Kommission vorgestellt. Nach Bekanntwerden des hundertfachen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde-Elbrinxen hatten auch im niedersächsischen Landtag lebhafte Diskussionen eingesetzt. In Niedersachsen stand vor allem das vom Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont gebilligte Pflegeverhältnis für ein kleines Mädchen bei dem pädokriminellen Haupttäter im Fokus. Aus diesem Grund wurde bei dem Niedersächsischen Landespräventionsrat eine Kommission eingesetzt, die untersuchen sollte, welche Strukturen der Fall aufgezeigt hat, die zum Schutz von Kindern verbessert werden müssen. Die Kommission hat sich in ihrer Arbeit nicht auf Empfehlungen für die Jugendämter beschränkt, sondern auch andere Institutionen an der Schnittstelle zum Jugendamt im Auge gehabt. Die Lügde-Kommission ist durch das Institut SOCLES aus Heidelberg und Dr. Thomas Meysen als Leiter wissenschaftlich begleitet worden. Sie hat in mehr als 15 Sitzungen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis gehört, ist mit der Mutter des Kindes, mit psychosozialen Prozessbegleitern und mit niedersächsischen Jugendämtern ins Gespräch gegangen. Bei der Analyse des Falls hat die Lügde- Kommission an den Bericht der Sonderermittlerin Christa Frenzel anknüpfen können. Der Frenzel-Bericht war vom niedersächsischen Innenministerium und dem Landkreis Hameln-Pyrmont in Auftrag gegeben worden. Er hatte aus Sicht der Kommunalaufsicht die Frage zu klären, ob der Landkreis Hameln-Pyrmont rechtskonform bzw. rechtswidrig gehandelt hat. Die Kommission hat 44 Empfehlungen an die Landesregierung und die Fachpraxis formuliert. Sie fordert eine Qualitätsoffensive: Die Einschätzung, ob ein Kind gefährdet ist oder nicht, ist eine der anspruchsvollsten im Jugendamt und im Kinderschutz überhaupt. Hierfür braucht es Verfahren, die ermöglichen, Kinder und Jugendliche zuverlässig zu beteiligen, bisherige Bewertungen fortlaufend zu hinterfragen und spezialisierten Sachverstand einzubeziehen, der im konkreten Fall benötigt wird. Damit das in der Praxis funktioniert, sollen die Teamleitungen in den Sozialen Diensten der Jugendämter in ihrer Rolle als Fachaufsicht gestärkt werden. Außerdem fordert die Kommission Schutzkonzepte bei einer Unterbringung in Pflegefamilien und Verbesserungen in der Arbeit mit Herkunftsfamilien. Sie empfiehlt nachdrücklich, im Kinderschutz Fortbildungen für alle strukturell verlässlich zu sichern und die fallübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Familien- und Strafgerichtsbarkeit flächendeckend zu institutionalisieren. Fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe wie derjenige in Lügde sollen zukünftig eine partizipative wissenschaftliche Aufarbeitung erfahren, um hieraus lernen zu können. Dr. Meysen: „Fälle wie derjenige in Lügde machen deutlich: Jugendämter sind für Kinder lebenswichtig – auch in Zeiten von Corona. Kinderschutz ist lebenswichtig. Wir brauchen daher eine unstillbare Sehnsucht, im Kinderschutz stetig besser zu werden. Wir brauchen ein entschiedenes Interesse für die Qualität unserer Arbeit. Und ganz wichtig: Fachkräfte in Jugendämtern, bei der Polizei, in der Familien- und Strafgerichtsbarkeit müssen Profis sein für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen – alle.“ Der Abschlussbericht der Lügde-Kommission ist auf der Internetseite der Kommission unter diesem Link abrufbar: www.luegdekommission-nds.de

  • Kindesmissbrauch: Abschlussbericht der Lügde-Kommission vorgelegt

    Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza hat gemeinsam mit Dr. Thomas Meysen den Abschlussbericht der sog. Lügde-Kommission vorgestellt. Nach Bekanntwerden des hundertfachen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde-Elbrinxen hatten auch im niedersächsischen Landtag lebhafte Diskussionen eingesetzt. In Niedersachsen stand vor allem das vom Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont gebilligte Pflegeverhältnis für ein kleines Mädchen bei dem pädokriminellen Haupttäter im Fokus. Aus diesem Grund wurde bei dem Niedersächsischen Landespräventionsrat eine Kommission eingesetzt, die untersuchen sollte, welche Strukturen der Fall aufgezeigt hat, die zum Schutz von Kindern verbessert werden müssen. Die Kommission hat sich in ihrer Arbeit nicht auf Empfehlungen für die Jugendämter beschränkt, sondern auch andere Institutionen an der Schnittstelle zum Jugendamt im Auge gehabt. Die Lügde-Kommission ist durch das Institut SOCLES aus Heidelberg und Dr. Thomas Meysen als Leiter wissenschaftlich begleitet worden. Sie hat in mehr als 15 Sitzungen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachpraxis gehört, ist mit der Mutter des Kindes, mit psychosozialen Prozessbegleitern und mit niedersächsischen Jugendämtern ins Gespräch gegangen. Bei der Analyse des Falls hat die Lügde- Kommission an den Bericht der Sonderermittlerin Christa Frenzel anknüpfen können. Der Frenzel-Bericht war vom niedersächsischen Innenministerium und dem Landkreis Hameln-Pyrmont in Auftrag gegeben worden. Er hatte aus Sicht der Kommunalaufsicht die Frage zu klären, ob der Landkreis Hameln-Pyrmont rechtskonform bzw. rechtswidrig gehandelt hat. Die Kommission hat 44 Empfehlungen an die Landesregierung und die Fachpraxis formuliert. Sie fordert eine Qualitätsoffensive: Die Einschätzung, ob ein Kind gefährdet ist oder nicht, ist eine der anspruchsvollsten im Jugendamt und im Kinderschutz überhaupt. Hierfür braucht es Verfahren, die ermöglichen, Kinder und Jugendliche zuverlässig zu beteiligen, bisherige Bewertungen fortlaufend zu hinterfragen und spezialisierten Sachverstand einzubeziehen, der im konkreten Fall benötigt wird. Damit das in der Praxis funktioniert, sollen die Teamleitungen in den Sozialen Diensten der Jugendämter in ihrer Rolle als Fachaufsicht gestärkt werden. Außerdem fordert die Kommission Schutzkonzepte bei einer Unterbringung in Pflegefamilien und Verbesserungen in der Arbeit mit Herkunftsfamilien. Sie empfiehlt nachdrücklich, im Kinderschutz Fortbildungen für alle strukturell verlässlich zu sichern und die fallübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Familien- und Strafgerichtsbarkeit flächendeckend zu institutionalisieren. Fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe wie derjenige in Lügde sollen zukünftig eine partizipative wissenschaftliche Aufarbeitung erfahren, um hieraus lernen zu können. Dr. Meysen: „Fälle wie derjenige in Lügde machen deutlich: Jugendämter sind für Kinder lebenswichtig – auch in Zeiten von Corona. Kinderschutz ist lebenswichtig. Wir brauchen daher eine unstillbare Sehnsucht, im Kinderschutz stetig besser zu werden. Wir brauchen ein entschiedenes Interesse für die Qualität unserer Arbeit. Und ganz wichtig: Fachkräfte in Jugendämtern, bei der Polizei, in der Familien- und Strafgerichtsbarkeit müssen Profis sein für Gespräche mit Kindern und Jugendlichen – alle.“ Der Abschlussbericht der Lügde-Kommission ist auf der Internetseite der Kommission unter diesem Link abrufbar: www.luegdekommission-nds.de

  • "Nagelprobe für Industrie steht noch aus"

    Dr. Nils Jannsen ist Leiter Konjunktur Deutschland am Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel und hat die vom Statistischen Bundesamt publizierten, aktuellen Zahlen zur Industrieproduktion kommentiert. Wir geben den Beitrag von Dr. Jannsen im Originalwortlaut wieder: „Die deutsche Industrie hat die erste Phase des Shutdowns gut überstanden. Im November ist die Industrieproduktion bereits den siebten Monat in Folge gestiegen. Mittlerweile befindet sich die Produktion nur noch weniger als 5 Prozent unter dem Vorkrisenniveau. Die Nagelprobe für die Industrie steht allerdings noch aus. Die Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes waren durch die im November eingeführten Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht unmittelbar betroffen. Mit den Mitte Dezember umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen haben die Belastungen für die Industrie jedoch zugenommen. So wird durch die Schließung weiter Teile des Einzelhandels der Absatz von Industrieprodukten gehemmt. Ein Unsicherheitsfaktor bleibt zudem inwieweit sich der Ausfall von Kinderbetreuung bei der Produktion bemerkbar machen wird. Insgesamt sind die Aussichten für die Industrie aber weitaus besser als im Frühjahr 2020, auch weil große Teile der Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe für das Auslandsgeschäft vorgesehen sind. Der Auslandsabsatz war bis zuletzt robust, obwohl es auch in wichtigen Absatzmärkten aufgrund des Pandemiegeschehens zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen gekommen war. Die Warenausfuhren haben sich seit dem Tiefpunkt im April kontinuierlich erholt. Im November lagen sie noch knapp 5 Prozent unter dem Vorkrisenniveau. Zudem waren die Auftragseingänge aus dem Ausland im November weiter deutlich aufwärtsgerichtet und befinden sich genauso wie die Auftragseingänge aus dem Inland bereits wieder über dem Vorkrisenniveau. Alles in allem ist die Erholung der deutschen Wirtschaft durch die zweite Corona-Welle unterbrochen worden. Derzeit sprechen die Frühindikatoren dafür, dass die Einbußen bei weitem nicht das Ausmaß vom Frühjahr erreichen und sich wesentlich stärker auf einzelne Branchen vor allem bei den kontaktintensiven Dienstleistungen konzentrieren werden. Die Industrie hat gute Aussichten die zweite Welle vergleichsweise gut zu überstehen. Sobald die Pandemie nachhaltig zurückgedrängt werden kann, dürfte sich die Erholung in hohem Tempo fortsetzen.“

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