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  • Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

    Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss erstens eine Steuererklärung abgeben und hat zweitens mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt jetzt Tipps, wie sich mögliche Steuernachzahlungen abmildern lassen. Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verbessert. Seither bekommen Arbeitnehmer schneller, leichter und auch etwas mehr Kurzarbeitergeld, und zwar zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Doch Vorsicht: Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen, die zwar grundsätzlich steuerfrei sind. Aber für Kurzarbeitergeld gilt nach wie vor Folgendes: 1. Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, der ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 2. Der Bezug von Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Erhält ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, wird dieses Geld am Ende des Jahres zur Ermittlung des Steuersatzes auf sein Einkommen hinzugerechnet. Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld erhöht also den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Obwohl das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, werden doch mehr Steuern fällig. Kurzarbeitergeld erhöht den Progressionsvorbehalt - ein Rechenbeispiel Ein Arbeitnehmer ist kinderlos und verdient netto normalerweise 1.332 Euro. Sein Arbeitgeber beantragt für einen Monat Kurzarbeit und streicht die Hälfte der Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche. Der Nettolohn des Arbeitnehmers sinkt damit auf beispielsweise 777 Euro, also 555 Euro weniger. Die Bundesagentur übernimmt 60 Prozent des entgangenen Nettolohns, also 333 Euro. Zusammen kommt der Arbeitnehmer auf 1.110 Euro. Somit verdient er 222 Euro weniger. Ohne Kurzarbeitergeld würde er 555 Euro weniger verdienen. Die 333 Euro Kurzarbeitergeld aus dem Rechenbeispiel sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber der persönliche Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert werden muss, erhöht sich. Das bedeutet: Bekommt ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, wird dieses auf sein zu versteuerndes Einkommen zur Ermittlung des (höheren) Steuersatzes hinzugerechnet. Am Ende zahlt er dann mehr Steuern, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist. VLH-Tipp: Abmildern kann diese Auswirkung nur, wer Kosten wie beispielsweise Dienst- und Handwerkerleistungen, Vorsorgeaufwendungen oder Spenden hatte - und diese Kosten in seiner Steuererklärung angibt. Ebenfalls zur Abmilderung beitragen können hohe Werbungskosten, dazu gehören zum Beispiel die Fahrtkosten und andere Ausgaben rund um den Beruf. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, von der steuerlichen Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung zu wechseln. Ob sich das lohnt, sollte ein Einkommensteuerexperte wie zum Beispiel ein Beratungsstellenleiter der VLH im Einzelfall durchrechnen. Übrigens: Seit 1. Januar 2021 gelten deutlich höhere Behindertenpauschbeträge. Doch Menschen, denen aufgrund ihrer Behinderung ein Behindertenpauschbetrag zusteht und die Kurzarbeitergeld beziehen gilt: Der Pauschbetrag wird durch den höheren Steuersatz schnell aufgezehrt. Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

  • Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

    Wer Kurzarbeitergeld erhält, muss erstens eine Steuererklärung abgeben und hat zweitens mit Steuernachzahlungen zu rechnen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt jetzt Tipps, wie sich mögliche Steuernachzahlungen abmildern lassen. Im Frühjahr 2020 hat die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verbessert. Seither bekommen Arbeitnehmer schneller, leichter und auch etwas mehr Kurzarbeitergeld, und zwar zunächst befristet bis 31. Dezember 2021. Doch Vorsicht: Das Kurzarbeitergeld gehört zu den sogenannten Lohnersatzleistungen, die zwar grundsätzlich steuerfrei sind. Aber für Kurzarbeitergeld gilt nach wie vor Folgendes: 1. Wer in einem Jahr Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhält, der ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. 2. Der Bezug von Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Erhält ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, wird dieses Geld am Ende des Jahres zur Ermittlung des Steuersatzes auf sein Einkommen hinzugerechnet. Das ursprünglich steuerfreie Kurzarbeitergeld erhöht also den persönlichen Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Obwohl das Kurzarbeitergeld steuerfrei ist, werden doch mehr Steuern fällig. Kurzarbeitergeld erhöht den Progressionsvorbehalt – ein Rechenbeispiel Ein Arbeitnehmer ist kinderlos und verdient netto normalerweise 1.332 Euro. Sein Arbeitgeber beantragt für einen Monat Kurzarbeit und streicht die Hälfte der Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche. Der Nettolohn des Arbeitnehmers sinkt damit auf beispielsweise 777 Euro, also 555 Euro weniger. Die Bundesagentur übernimmt 60 Prozent des entgangenen Nettolohns, also 333 Euro. Zusammen kommt der Arbeitnehmer auf 1.110 Euro. Somit verdient er 222 Euro weniger. Ohne Kurzarbeitergeld würde er 555 Euro weniger verdienen. Die 333 Euro Kurzarbeitergeld aus dem Rechenbeispiel sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Aber der persönliche Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert werden muss, erhöht sich. Das bedeutet: Bekommt ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, wird dieses auf sein zu versteuerndes Einkommen zur Ermittlung des (höheren) Steuersatzes hinzugerechnet. Am Ende zahlt er dann mehr Steuern, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist. VLH-Tipp: Abmildern kann diese Auswirkung nur, wer Kosten wie beispielsweise Dienst- und Handwerkerleistungen, Vorsorgeaufwendungen oder Spenden hatte – und diese Kosten in seiner Steuererklärung angibt. Ebenfalls zur Abmilderung beitragen können hohe Werbungskosten, dazu gehören zum Beispiel die Fahrtkosten und andere Ausgaben rund um den Beruf. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, von der steuerlichen Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung zu wechseln. Ob sich das lohnt, sollte ein Einkommensteuerexperte wie zum Beispiel ein Beratungsstellenleiter der VLH im Einzelfall durchrechnen. Übrigens: Seit 1. Januar 2021 gelten deutlich höhere Behindertenpauschbeträge. Doch Menschen, denen aufgrund ihrer Behinderung ein Behindertenpauschbetrag zusteht und die Kurzarbeitergeld beziehen gilt: Der Pauschbetrag wird durch den höheren Steuersatz schnell aufgezehrt. Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

  • USA: Mehr Soldaten in Washington D.C. als im Irak

    Die USA setzen zur Bewachung der amerikanischen Hauptstadt derzeit rund 7000 Mitglieder der Nationalgarde ein - und damit mehr als derzeit im Irak stationiert sind. Das jedenfalls berichtet die rumänische Militärzeitschrift "Defense & Security Monitor". Danach sind weitere 25.000 Soldaten der Nationalgarde für die amtseinführung von Präsident Biden angefordert. Damit übersteige die Zahl der eingesetzten Militärs die Zahl der US - Truppen im Irak, Afghanistan und Syrien zusammengenmmen. Auch habe der Secret Service die Sicherheitszone in der Hauptstadt "Green Zone" benannt. Diesen begriff nutze sie auch im Irak und Afghanistan für die am stärksten bewachten Gebiete.

  • USA: Mehr Soldaten in Washington D.C. als im Irak

    Die USA setzen zur Bewachung der amerikanischen Hauptstadt derzeit rund 7000 Mitglieder der Nationalgarde ein – und damit mehr als derzeit im Irak stationiert sind. Das jedenfalls berichtet die rumänische Militärzeitschrift “Defense & Security Monitor“. Danach sind weitere 25.000 Soldaten der Nationalgarde für die amtseinführung von Präsident Biden angefordert. Damit übersteige die Zahl der eingesetzten Militärs die Zahl der US – Truppen im Irak, Afghanistan und Syrien zusammengenmmen. Auch habe der Secret Service die Sicherheitszone in der Hauptstadt “Green Zone” benannt. Diesen begriff nutze sie auch im Irak und Afghanistan für die am stärksten bewachten Gebiete.

  • Künstliche Intelligenz soll OP-Risiken mindern

    Um das individuelle Risiko eines Patienten für Komplikationen schon vor der Operation möglichst genau abschätzen und berücksichtigen zu können, wollen Wissenschaftler des Universitätsklinikums Heidelberg nach eigenen Aussagen Methoden des sogenannten „Maschinellen Lernens“ nutzen. Im Rahmen des Projekts „Kognitiver medizinischer Assistent (KoMed)“ werde ein interdisziplinäres Team der Kliniken für Anästhesiologie sowie für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie in den kommenden zwei Jahren einen Algorithmus darin trainieren, eine Vielzahl klinischer Daten von Patienten mittels Big-Data-Analysen auszuwerten. Ziel sei es, in den Daten Muster zu erkennen und Zusammenhänge zu identifizieren, die zur Erstellung individueller Risikoprofile genutzt werden können. Der gemeinsam mit industriellen Partnern entwickelte KoMed solle zukünftig eine fundierte Entscheidungshilfe bieten, um Komplikationen durch eine angepasste Behandlung und Versorgung zu vermeiden. Das innovative Projekt werde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mit 2 Millionen Euro gefördert. Kooperationspartner sind der Mitteilung zufolge das Institut für Medizinische Biometrie und Informatik (IMBI), die Abteilung Medizinische Informationssysteme sowie das Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) am Universitätsklinikum Heidelberg. Industrielle Partner sind Mint Medical, phellow seven, Philips und KARL STORZ.

  • Künstliche Intelligenz soll OP-Risiken mindern

    Um das individuelle Risiko eines Patienten für Komplikationen schon vor der Operation möglichst genau abschätzen und berücksichtigen zu können, wollen Wissenschaftler des Universitätsklinikums Heidelberg nach eigenen Aussagen Methoden des sogenannten „Maschinellen Lernens“ nutzen. Im Rahmen des Projekts „Kognitiver medizinischer Assistent (KoMed)“ werde ein interdisziplinäres Team der Kliniken für Anästhesiologie sowie für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie in den kommenden zwei Jahren einen Algorithmus darin trainieren, eine Vielzahl klinischer Daten von Patienten mittels Big-Data-Analysen auszuwerten. Ziel sei es, in den Daten Muster zu erkennen und Zusammenhänge zu identifizieren, die zur Erstellung individueller Risikoprofile genutzt werden können. Der gemeinsam mit industriellen Partnern entwickelte KoMed solle zukünftig eine fundierte Entscheidungshilfe bieten, um Komplikationen durch eine angepasste Behandlung und Versorgung zu vermeiden. Das innovative Projekt werde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mit 2 Millionen Euro gefördert. Kooperationspartner sind der Mitteilung zufolge das Institut für Medizinische Biometrie und Informatik (IMBI), die Abteilung Medizinische Informationssysteme sowie das Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) am Universitätsklinikum Heidelberg. Industrielle Partner sind Mint Medical, phellow seven, Philips und KARL STORZ.

  • Künstliche Intelligenz soll OP-Risiken mindern

    Um das individuelle Risiko eines Patienten für Komplikationen schon vor der Operation möglichst genau abschätzen und berücksichtigen zu können, wollen Wissenschaftler des Universitätsklinikums Heidelberg nach eigenen Aussagen Methoden des sogenannten „Maschinellen Lernens“ nutzen. Im Rahmen des Projekts „Kognitiver medizinischer Assistent (KoMed)“ werde ein interdisziplinäres Team der Kliniken für Anästhesiologie sowie für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie in den kommenden zwei Jahren einen Algorithmus darin trainieren, eine Vielzahl klinischer Daten von Patienten mittels Big-Data-Analysen auszuwerten. Ziel sei es, in den Daten Muster zu erkennen und Zusammenhänge zu identifizieren, die zur Erstellung individueller Risikoprofile genutzt werden können. Der gemeinsam mit industriellen Partnern entwickelte KoMed solle zukünftig eine fundierte Entscheidungshilfe bieten, um Komplikationen durch eine angepasste Behandlung und Versorgung zu vermeiden. Das innovative Projekt werde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mit 2 Millionen Euro gefördert. Kooperationspartner sind der Mitteilung zufolge das Institut für Medizinische Biometrie und Informatik (IMBI), die Abteilung Medizinische Informationssysteme sowie das Zentrum für Informations- und Medizintechnik (ZIM) am Universitätsklinikum Heidelberg. Industrielle Partner sind Mint Medical, phellow seven, Philips und KARL STORZ.

  • ViGeneron announces research collaboration with Daiichi Sankyo

    ViGeneron GmbH, a gene therapy company, announced a research collaboration to utilize its novel engineered adeno-associated virus (vgAAV) vectors with Daiichi Sankyo Company, Limited (“Daiichi Sankyo”), for delivering a novel therapeutic protein to address an undisclosed target in a highly prevalent ophthalmic disease. ViGeneron’s vgAAVs enable the efficient transduction of target cells via intravitreal injection that allows efficient lateral spreading and minimizes the risk of collateral damage caused by conventional subretinal injection. Under the agreement, Daiichi Sankyo and ViGeneron will jointly conduct the first stage research and Daiichi Sankyo will have the option to negotiate a follow-on collaboration agreement for an undisclosed therapeutic target in the highly prevalent eye disease. Financial terms of the collaboration are not disclosed. ViGeneron is dedicated to developing gene therapies to treat ophthalmic diseases with high unmet medical need, as well as partnering with leading biopharmaceutical players in other disease areas. The company’s pipeline is built on two proprietary adeno-associated virus (AAV) technology platforms: vgAAV gene therapy vector platform and REVeRT vector platform. Privately-owned ViGeneron was founded in 2017 by a seasoned team with in-depth experience in AAV vector technology and clinical ophthalmic gene therapy programs and is located in Munich, Germany. For further information, please visit www.vigeneron.com.

  • ViGeneron announces research collaboration with Daiichi Sankyo

    ViGeneron GmbH, a gene therapy company, announced a research collaboration to utilize its novel engineered adeno-associated virus (vgAAV) vectors with Daiichi Sankyo Company, Limited (“Daiichi Sankyo”), for delivering a novel therapeutic protein to address an undisclosed target in a highly prevalent ophthalmic disease. ViGeneron’s vgAAVs enable the efficient transduction of target cells via intravitreal injection that allows efficient lateral spreading and minimizes the risk of collateral damage caused by conventional subretinal injection. Under the agreement, Daiichi Sankyo and ViGeneron will jointly conduct the first stage research and Daiichi Sankyo will have the option to negotiate a follow-on collaboration agreement for an undisclosed therapeutic target in the highly prevalent eye disease. Financial terms of the collaboration are not disclosed. ViGeneron is dedicated to developing gene therapies to treat ophthalmic diseases with high unmet medical need, as well as partnering with leading biopharmaceutical players in other disease areas. The company’s pipeline is built on two proprietary adeno-associated virus (AAV) technology platforms: vgAAV gene therapy vector platform and REVeRT vector platform. Privately-owned ViGeneron was founded in 2017 by a seasoned team with in-depth experience in AAV vector technology and clinical ophthalmic gene therapy programs and is located in Munich, Germany. For further information, please visit www.vigeneron.com.

  • ViGeneron announces research collaboration with Daiichi Sankyo

    ViGeneron GmbH, a gene therapy company, announced a research collaboration to utilize its novel engineered adeno-associated virus (vgAAV) vectors with Daiichi Sankyo Company, Limited (“Daiichi Sankyo”), for delivering a novel therapeutic protein to address an undisclosed target in a highly prevalent ophthalmic disease. ViGeneron’s vgAAVs enable the efficient transduction of target cells via intravitreal injection that allows efficient lateral spreading and minimizes the risk of collateral damage caused by conventional subretinal injection. Under the agreement, Daiichi Sankyo and ViGeneron will jointly conduct the first stage research and Daiichi Sankyo will have the option to negotiate a follow-on collaboration agreement for an undisclosed therapeutic target in the highly prevalent eye disease. Financial terms of the collaboration are not disclosed. ViGeneron is dedicated to developing gene therapies to treat ophthalmic diseases with high unmet medical need, as well as partnering with leading biopharmaceutical players in other disease areas. The company’s pipeline is built on two proprietary adeno-associated virus (AAV) technology platforms: vgAAV gene therapy vector platform and REVeRT vector platform. Privately-owned ViGeneron was founded in 2017 by a seasoned team with in-depth experience in AAV vector technology and clinical ophthalmic gene therapy programs and is located in Munich, Germany. For further information, please visit www.vigeneron.com.

  • Wochentermine des Statistischen Bundesamtes: Sterbefallzahlen am Freitag

    Was liegt bei Destatis an? Hier können Sie die aktuellen Wochentermine einsehen: Veröffentlichungstermine des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 11.01.2021 bis 15.01.2021 (die Veröffentlichungen erfolgen in der Regel um 8.00 Uhr) Montag, 11.01.2021 Insolvenzen, Oktober 2020 einschl. Trendindikator Dezember 2020 Dienstag, 12.01.2021 Bevölkerungsschätzung, Jahr 2020 Zahl der Woche: Import von Ingwer, Jahre 2012-2020 Mittwoch, 13.01.2021 (Nr. 017) Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, November 2020 (Nr. 018) Großhandelspreise, Dezember 2020 (Nr. 019) Inlandstourismus, November 2020 Donnerstag, 14.01.2021 Online-Pressekonferenz: Bruttoinlandsprodukt für Deutschland, Jahr 2020 (10:00 Uhr) Freitag, 15.01.2021 Baugenehmigungen, November 2020 Verarbeitendes Gewerbe (Beschäftigte), November 2020 Sterbefallzahlen in Deutschland (vorläufig), bis einschließlich 51. Kalenderwoche 2020 (12.00 Uhr) Die Veröffentlichungstermine sowie weitere Informationen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Termine/Veroeffentlichungstabelle/_inhalt.html

  • Wochentermine des Statistischen Bundesamtes: Sterbefallzahlen am Freitag

    Was liegt bei Destatis an? Hier können Sie die aktuellen Wochentermine einsehen: Veröffentlichungstermine des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 11.01.2021 bis 15.01.2021 (die Veröffentlichungen erfolgen in der Regel um 8.00 Uhr) Montag, 11.01.2021 Insolvenzen, Oktober 2020 einschl. Trendindikator Dezember 2020 Dienstag, 12.01.2021 Bevölkerungsschätzung, Jahr 2020 Zahl der Woche: Import von Ingwer, Jahre 2012-2020 Mittwoch, 13.01.2021 (Nr. 017) Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte, November 2020 (Nr. 018) Großhandelspreise, Dezember 2020 (Nr. 019) Inlandstourismus, November 2020 Donnerstag, 14.01.2021 Online-Pressekonferenz: Bruttoinlandsprodukt für Deutschland, Jahr 2020 (10:00 Uhr) Freitag, 15.01.2021 Baugenehmigungen, November 2020 Verarbeitendes Gewerbe (Beschäftigte), November 2020 Sterbefallzahlen in Deutschland (vorläufig), bis einschließlich 51. Kalenderwoche 2020 (12.00 Uhr) Die Veröffentlichungstermine sowie weitere Informationen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Termine/Veroeffentlichungstabelle/_inhalt.html

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