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Swissmedic publiziert Merkblatt zu Cannabidiol-Produkten

Produkte mit Cannabidiol (CBD) liegen nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz im Trend. CBD unterstehe im Gegensatz zu THC (Tetrahydrocannabinol) nicht dem Betäubungsmittelgesetz, weil es keine vergleichbare psychoaktive Wirkung habe, erklärt dazu SWISSMEDIC und: “Dies bedeutet jedoch nicht, dass CBD nach Belieben irgendwelchen Präparaten beigegeben oder willkürlich beworben werden kann”.

Damit ein Produkt legal vermarktet werden dürfe, müsse es jener schweizer Gesetzgebung entsprechen, “gemäss welcher es in Verkehr gebracht wird: Je nach Zuordnung kommt die entsprechende schweizerische Gesetzgebung zur Anwendung”.

Jetzt soll ein Merkblatt den Überblick über die verschiedenen Angebote CBD-haltiger Rohstoffe und Produkte und deren Einstufung und Verkehrsfähigkeit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage verschaffen.

Laut Swissmedic diene es “primär als Vollzugshilfe, um die jeweilige Zuständigkeit (Behörde) aufzuzeigen und einen einheitlichen Vollzug zu fördern”.

Das Merkblatt können Sie an dieser Stelle bei SWISSMEDIC downloaden.

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