Lab Investigativ: Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
- Corax Consultants LLC
- 14. März 2024
- 2 Min. Lesezeit
In unserer Reihe „Lab Investigativ“ nehmen wir die wichtigsten Akteure des Gesundheitswesens unter die Lupe. Heute: Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Dabei gehen wir sachlich nach fest definierten Kriterien vor. Im Mittelpunkt unserer jeweiligen Analyse steht jedes Mal die zentrale Frage: Sind die Organisationen, Fachgesellschaften oder Verbände frei von Interessenskonflikten? Lesen Sie jeweils Donnerstags eine neue Folge von „Lab Investigativ“.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist der Fachausschuss der Bundesärztekammer (BÄK). Die wohl wichtigste Aufgabe besteht in der Arzneimittelüberwachung im Rahmen der ärztlichen Anwendung. Klingt für Laien kompliziert, ist es aber nicht: Die AkdÄ ist im Grunde eine Art Watchdog – dabei beobachten und begutachten Ärztinnen und Ärzte die Wirksamkeit und von Medikamenten.
Was noch wichtiger ist: Kommt es im Praxisalltag zu unerwünschten Nebenwirkungen bei der Behandlung mit Präparaten, befasst sich die AkdÄ auch damit – und weist auf Risiken hin. Oder empfiehlt sogar die Absetzung.
Dabei geht es in erster Linie um Wirkstoffe, die von der Pharmaindustrie mit viel Geld und Aufwand entwickelt wurden. Kommt es zu einer Warnung seitens der AkdÄ, kann das den Pharmaherstellern Millionenverluiste bescheren – dient aber dem Wohl der Patienten.
Entsprechend ist die wichtigste Frage: Sind die Vorstandsmitglieder der AkdÄ als gewählte Verantwortliche der Institution frei von Interessenskonflikten?
Die AkdÄ zeigt in diesem Bereich ein besonders hohes Maß an Transparenz. Zunächst ist der Vorstand relativ einfach auf einer eigenen Unterseite des Webauftritts zu finden.
Das ist bei anderen Institutionen zwar auch der Fall. Doch im Vergleich zu vielen ähnlich gelagerten Einrichtungen stellt – bis auf den Vertreter der Bundesärztekammer – jedes Vorstandsmitglied ein PDF mit der persönlichen Declaration of Interest zur Verfügung.
Auch hier lohnt der Blick auf die Details. Die Formulare sind detailliert und mit einer sinnvollen Rubrik-Aufteilung versehen. Auf diese Weise lassen sich die wichtigsten Informationen zu den jeweiloigen Personen sehr leicht finden:
Der Vorsitzende:
Der stellvertretende Vorsitzende:
Die restlichen Vorstandsmitglieder:
Ein Schwachpunkt in der Liste der Vorstandsmitglieder ist, dass der Vertreter der Bundesärztekammer keine Declaration of Interest zur Verfügung stellt:
Auch die Analyse der ordentlichen Mitglieder ergibt ein differenziertes Bild. Viele der dort aufgeführten Mitglieder haben den Fragenkatalog ausgefüllt und beantwortet – aber nicht alle. Dabei bedeutet das Fehlen des wichtigen Formulars nicht, dass die Betroffenen potenzielle Interessenskonflikte zu vertuschen versuchen. Aber es schließt das auch nicht aus.
Geradezu vorbildlich indes sind DoI wie jenes von Prof. Stephanie Läer, die als Leiterin der Klinischen Pharmazie und Pharmakotherapie der Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf zwar beruflich die Nähe zu Pharmapräparaten hat – aber sonst keinerlei Verbindungen zur Pharmaindustrie aufweist:
Ein weiterer Pluspunkt hinsichtlich der Transparenz ist die Tatsache, dass alle Mitglieder ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, und somit direkt erreicht werden können.
Unser Fazit:
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ist eine frei von Interessenskonflikten agierende Institution im bundesdeutschen Gesundheitswesen. Die kritische, monetäre Verbindung zwischen dem Vorstand zu Pharmaunternehmen ist nicht gegeben. Auch wenn vereinzelt die DoI bei einigen Mitgliedern fehlen, ist die Transparenz der Institution gewährleistet.
Recherche: Marita Vollborn und Vlad Georgescu
Lab Investigativ

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