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Hanse Merkur und die verweigerte Kostenerstattung

Folgende persönliche Erfahrung: Unser Hund musste mit zwei abgebrochenen Krallen und einsetzender Infektion an beiden Pfoten in Vollnarkose operiert werden. Dabei wurden beide Krallen, die sich nicht einfach ziehen ließen, im Rahmen der OP entfernt. Die Nachbehandlung erforderte eine zweite OP und etliche komplexe Verbandswechsel.

Das Tiergesundheitszentrum Südharz hat sich sehr professionell und erfolgreich um unsere Hündin gekümmert, so dass nach ca. 2 Monaten alles überstanden war. Zumindest tiermedizinisch.



Denn die Hanse Merkur, bei der wir eine entsprechende Tier-OP Versicherung abgeschlossen hatten, verweigert bis heute die Übernahme der Kosten - und ließ uns auf über 2400 EUR Gesamtkosten sitzen.


Auf Anfrage teilte uns die Pressestelle mit:


"Das Grundproblem ist, dass aus den eingereichten Unterlagen nicht hervorgeht, dass es sich um eine Operation gemäß der Versicherungsbedingungen handelt:
Übersetzt bedeutet dies, dass per Definition unter Narkose/Sedierung ein Schnitt durch einen Tierarzt erfolgen muss. Bei XXX fand laut den vorliegenden Informationen eine Entfernung einer Krallentüte statt. Hierbei wird in der Regel kein Schnitt gemacht, die Krallentüte wird gezogen. Somit stellt der Eingriff keinen versicherten Leistungsfall dar, deshalb konnten in der Folge auch die Nebenkosten und die Nachsorge nicht erstattet werden".

Die Sichtweise der Hanse Merkur ist aus meiner Sicht skurril. Denn die Entfernung der Krallen - jeweils eine an jeder Pfote - wäre ohne Narkose gar nicht möglich gewesen, zumal die eingerissenen Krallen sich nicht ohne OP entfernen ließen.


Zudem liegt nach dem Entfernen der Kralle der darunter liegende Knochen mehr oder minder frei - was die nachfolgenden Verbände nach der OP rechtfertigt.


Auf Basis dieser eigenen Erfahrung kann ich nur sagen: Meiner Meinung nach sollte man genau überlegen, ob man bei dieser Versicherung sein Tier unterbringt. Für uns jedenfalls gilt: Nie wieder. 

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