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Sondervermögen der Bundeswehr verfassungswidrig

Finanziert aus dem Sondervermögen der Bundeswehr erhält die Deutsche Marine drei zusätzliche Seefernaufklärungs- und U-Boot-Jagdflugzeuge vom Typ P-8A Poseidon.

Foto: Bundeswehr
Foto: Bundeswehr

Ein entsprechender Ergänzungsvertrag zu den bereits bestellten fünf Systemen P8-Poseidon wurde gestern von der Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Annette Lehnigk-Emden, unterzeichnet. Die drei Luftfahrzeuge sowie ein erweitertes Ersatzteilerstpaket werden im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrags mit der US Navy beschafft.


Dieser basiert auf einem Regierungskaufvertrag mit den USA (Foreign Military Sales-Verfahren) zum Erwerb von ursprünglich fünf Luftfahrzeugen, der Beschaffung eines Simulators für Aus- und Fortbildungszwecke sowie alle erforderlichen Unterstützungsleistungen für die Aufnahme des Flugbetriebs.


Allerdings könnte auch diese Form der Finanzierung verfassungswidrig sein - und somit das Gesamtpaket gefährdet.



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