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Legalisierung von CBD-Blüten soll per Antrag erfolgen

Es ist ein Novum: Erstmals fordert mit HANF FARM ein Unternehmen die Legalisierung von CBD-Hanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland. Das Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge einen entsprechenden Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestellt. Das BVL solle bestätigen, “dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind”.

Rafael Dulon, HANF FARM Geschäftsführer, beruft sich in seinem Antrag auf zwei richtungsweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH). Das Urteil des BGH vom 24. März 2021 im sogenannten Hanfbar-Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es schließt die Weitergabe von unverarbeiteten Hanfprodukten an Endverbraucher nicht mehr grundsätzlich aus, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Bereits am 19. November 2020 hat der EuGH festgestellt, dass Hanfextrakte, und das darin enthaltene CBD, keine Betäubungsmittel sind.

“Das BVL muss bei der Bewertung unseres Antrags diese beiden höchstrichterlichen Entscheidungen berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union”, so Rafael Dulon. “In Belgien, Luxemburg und Österreich sind CBD-Blüten frei verkehrsfähig – warum also nicht auch in Deutschland.”

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) sind hochpreisige CBD-Blüten in Kleinstverkaufsmengen pflanzliche Raucherzeugnisse, die nach der Tabakproduktrichtlinie zu regulieren sind. Das Tabakerzeugnisgesetz bietet hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung beim BVL zu stellen. Genau diesen Antrag haben Niermann und Schulte jetzt für die HANF FARM gestellt.

Aktuell wird auf bis zu 1.000 Hektar Nutzhanf angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM einer der größten Produzenten von deutschem Nutzhanf.

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