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Gericht stärkt Verbraucherrechte beim Onlinekauf von Lebensmitteln

Ein Urteil des Oberlandesgerichts München stärkt die Verbraucherrechte massiv. Das berichtet das Portal CyberCryptic.de. Danach habe das Urteil hat weitreichende Folgen, denn ob online oder stationär – für Lebensmittelhändler gelten dieselben gesetzlichen Regelungen.

EU-weit sei geregelt, dass bei Web-Angeboten von Lebensmitteln vor dem Kauf die gleiche Information für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar sein muss wie auf den Produkten aus dem Supermarkt. Einzige Ausnahme sei das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum.

Grundsätzlich sei die amtliche Überwachung von Lebensmitteln in Deutschland eine Aufgabe der Bundesländer, schreibt CyberCryptic.de. Um die Recherche nach gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln im Onlinehandel effizienter zu gestalten, sei zudem im Juli 2013 beim BVL die von den Bundesländern finanzierte Zentralstelle G@ZIELT eingerichtet worden.

Die Zentralstelle habe ihren Sitz in Berlin und führe im Auftrag der Bundesländer Internetrecherchen für die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort durch. Die Ergebnisse der Recherchen werden an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer bzw. der anderen EU-Mitgliedstaaten oder an Drittländer weitergegeben. Diese können weitere Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel das betreffende Angebot im Internet löschen oder ändern lassen, Bußgelder verhängen oder die Registrierungspflicht durchsetzen.
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