17. Feb. 2021

Gesetzesverstoß: Ärztepräsident macht Werbung für Astra-Zeneca Vakzin

Ärzte dürfen verschreibungspflichtige Medikamente eines Herstellers nicht öffentlich bewerben – doch genau das macht Ärztepräsident Klaus Reinhardt. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, hat er das medizinische Personal eindringlich zu Impfungen mit dem in die Kritik geratenen Impfstoff Astra-Zeneca aufgerufen und Weltärztechef Frank Ulrich Montgomery eine Verunsicherung der Menschen vorgeworfen.

Er könne zwar nachvollziehen, dass viele Beschäftigte im Gesundheitswesen “wegen teilweise unkorrekter Presseberichte über die Wirksamkeit des Impfstoffes verunsichert sind”, sagte Reinhardt.

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“Und manche selbst ernannte Impfstoff-Experten tragen mit ihren unüberlegten Äußerungen ganz erheblich zur Verunsicherung bei.” Damit bezog sich Reinhardt auf Äußerungen von Weltärztebund-Vorstandschef Montgomery, der sich wegen der geringeren Wirksamkeit gegen Impfungen des medizinischen Personals mit Astra-Zeneca ausgesprochen hatte. Reinhardt sagte der “NOZ”: “Wir brauchen deshalb viel mehr sachliche Informationen über die Sicherheit und die Wirksamkeit des Impfstoffes.”

Damit freilich bewegt sich Reinhardt auf juristisch sehr dünnem Eis:

„Das Werbeverbot für Ärzte soll dem Schutz der Bevölkerung dienen. Es soll das Vertrauen der Patienten darauf erhalten, dass der Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornimmt, Behandlungen vorsieht oder Medikamente verordnet. Die ärztliche Berufsausübung soll sich nicht an ökonomischen Erfolgskriterien, sondern an medizinischen Notwendigkeiten orientieren.“ Das erklärte das Bundesverfassungsgericht am 23. Juli 2001 (Az.: BvR 873/00, Rd.-Nr. 17).